ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ haben Gültigkeit für sämtliche Verträge, welche zwischen der Ferienimmobilien Oswald OG, Hubertusweg 5, 8072 Fernitz-Mellach als „VERMIETER“ und dessen jeweiligen Vertragspartner als „MIETER“ abgeschlossen werden.

  1. MIETGEGENSTAND

2.1. Gegenstand des Vertrages ist das CHALET SUNNSEITN, Marktlsiedlung 436 c, 8864 Turracher Höhe, mitsamt der kompletten Einrichtung und 2 Carport-Parkplätzen.

2.2. Das Chalet ist für maximal 6 Personen ausgestattet.

2.3. Tiere dürfen NICHT in das Mietobjekt mitgebracht werden.

  1. MIETDAUER

3.1. Die Mietdauer wird in der Buchungsbestätigung definiert.

3.2. Das Chalet steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

3.3. Das Chalet steht dem Mieter am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr zur Verfügung und ist bis zu diesem Zeitpunkt freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn das Chalet nicht fristgerecht freigemacht wird.

  1. MIETPREIS

4.1. Die Höhe der Miete ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer idH von 13%.

4.2. Neben der Miete sind in der Buchungsbestätigung die Kosten für die Endreinigung, das (optionale) Wäschepaket, die örtlich festgelegte Kurtaxe und sonstige Gebühren ausgewiesen.

4.3. Mit der Miete sind sämtliche Betriebskosten wie Strom, Heizung, Wasser, Internet, Saunabenützung etc. abgegolten.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS / ZAHLUNGSMODALITÄT

5.1. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Reservierungsanfrage („BUCHUNGSBESTÄTIGUNG) des Mieters durch den Vermieter zustande, dies unter der Bedingung der Leistung einer Anzahlung von 30% des Mietpreises (maximal EUR 500,00), einlangend am Konto des Vermieters innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf den vereinbarten Mietpreis.

5.2. Der Restbetrag des gesamten Mietpreises ist mindestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthaltes, dies einlangend am Konto des Vermieters, zu entrichten.

5.3. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn ist der gesamte Mietpreis unmittelbar, längstens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, zu entrichten.

5.4. Im Falle nicht zeitgerechter Entrichtung des Mietpreises ist der Vermieter nach vorangehender Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz entsprechend den in Punkt 6.3. angeführten Stornogebühren zu verrechnen. Bereits bezahlte Beträge werden mit den Stornogebühren gegengerechnet.

  1. RÜCKTRITT VOM VERTRAG / STORNOGEBÜHREN

6.1.Ein Rücktritt ist schriftlich dem Vertragspartner kundzutun, wobei das Datum des  Einlangens der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vertragspartner maßgeblich ist.

6.2. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters kann der Mietvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner (Mieter oder Vermieter) aufgelöst werden. Die geleistete Anzahlung ist vom Vermieter umgehend dem Mieter zu retournieren.

6.3. Außerhalb des in Punkt 6.2. festgelegten Zeitraumes fallen bei einem Rücktritt durch einseitige Erklärung des Mieters folgende Stornogebühren an:

– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 30% vom gesamten Mietpreis

– bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Mietpreis

– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Mietpreis

– ab Ankunftstag 100% vom gesamten Mietpreis

bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Monat 1 Monat bis 1 Woche 1 Woche bis Ankunftstag Ab Ankunftstag
Keine Stornogebühr 30% 70% 90% 100%

 

6.4. Kann der Mieter am Tag der Anreise nicht im Mietobjekt erscheinen, weil durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (zB.: extremer Schneefall, Straßensperren, Murenabgänge, etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter eine Ersatzunterkunft zu stellen.

6.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB.: Elementarereignis, länger andauernde Straßensperren, etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Mietvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits mit Gesetz aufgelöst gilt. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz des Mieters sind ausgeschlossen. Die geleistete Anzahlung ist vom Vermieter umgehend zurückzuzahlen.

6.6. Der Vermieter kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn der Mieter, ein Mitreisender oder seine Gäste durch ihr Verhalten vom Mietobjekt erheblich nachteiligen Gebrauch machen, andere gefährden, sich sonst grob vertragswidrig verhalten oder in einer Art, die es dem Vermieter unzumutbar macht, den Vertrag weiter aufrecht zu erhalten. In diesem Fall hat der Vermieter den Anspruch auf den gesamten Mietpreis und muss sich lediglich den Wert allfälliger ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer eventuellen anderweitigen Vermietung des Mietobjekts im vereinbarten Zeitraum erlangt werden.

  1. SORGFALTSPFLICHTEN

7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt inklusive Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Alle während der Mietdauer eintretenden Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die durch den Mieter, Mitreisende bzw Gäste verursachten Schäden sind vom Mieter zu erstatten.

7.2 Ist während der Mietdauer keine Person im Mietobjekt anwesend, sind sämtliche Fenster zu schließen und die Haus-und Balkontüren zu versperren. Zudem sind sämtliche elektronischen Geräte, als auch die Sauna abzuschalten. Selbiges gilt nach Beendigung der Mietdauer bei Verlassen des Mietobjekts. Entstehen durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmung Schäden (inklusive Diebstahl), haftet der Mieter für diese.

  1. HAUSORDNUNG

8.1. Der Mieter ist verpflichtet, sich während seines Aufenthaltes an die Hausordnung, welche im Mietobjekt aufliegt und auf der Homepage veröffentlicht ist, zu halten und diese auch seinen Mitreisenden und Gästen zur Kenntnis zu bringen. Entstehen durch die Nichteinhaltung der Hausordnung Schäden, haftet der Mieter für diese.

  1. HAFTUNG

9.1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung aus der Bestandsvereinbarung. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für den Verlust von Wertgegenständen des Mieters.

9.2. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht unter Punkt 7. bzw der Hausordnung unter Punkt 8. entstehen sowie für Schäden, welche durch ihn, seine Mitreisenden bzw Gäste verursacht werden.

  1. SONSTIGES

10.1. Der Mieter hat über eine aufrechte Haushaltsversicherung zu verfügen.

10.2. Bei dringend notwendigen Instandhaltungsarbeiten ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter bzw einem von ihm beauftragten Dritten Zutritt zum Mietobjekt zu gewähren.

10.3. Mehrere Mieter haften dem Vermieter gegenüber zur ungeteilten Hand.

10.4. Der Vermieter speichert die personenbezogenen Daten des Mieters nur insoweit, als dies für die interne Gästeverwaltung, Informationen und Angebote notwendig sind.

10.5. Es werden vom Vermieter keine personenbezogen Daten des Mieters an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht gesetzlich notwendig ist (zB.: bei Leistung der Nächtigungsabgabe etc.)

10.6. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden und ist der Gerichtsstand Graz, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.